Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- allgemeine Hochschulreife oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife und
- 8-wöchiges Vorpraktikum (bis zum Studienbeginn). Das Vorpraktikum muss in Vollzeit (40h) in einer (sozial-)pädagogischen Einrichtung, die Kinder bis max. 10 Jahre betreut, absolviert und nachgewiesen werden.
Hochschulzugang ohne Hochschulreife: https://www.fh-erfurt.de/fhe/studieninteressierte/bewerbung-co/studieren-ohne-abitur/
Auswahlverfahren
Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Studieneingangstest in Form eines Exposé, Zusatzpunkte für studiengangsspezifische Berufsausbildungen, Zusatzpunkte für einschlägige berufsfeldbezogene Tätigkeiten, Zusatzpunkte für Fachspezifische Zusatzqualifikationen, Leistungen und Erfahrungen
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Gruppendienst / Pädagogische Arbeit am Kind
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kindertagespflege
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Schulsozialarbeit
- Heil- bzw. Sonderpädagogische Einrichtungen/Frühförderung
- Frühe Hilfen
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Erziehungsberatung
- Eltern- und Familienbildung
- Ambulante Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Stationäre Hilfen zur Erziehung (z.B. Heimerziehung oder betreutes Wohnen)
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
02.03.2023, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.