Zulassungsvoraussetzungen für das Studium
- Abgeschlossene einschlägige Ausbildung, Berufserfahrung
Auswahlverfahren
Eignungsfeststellungsverfahren (siehe Ordnung für das Eignungsfeststellungsverfahren: https://www.fh-erfurt.de/soz/be/studium/bachelor-bildung-und-erziehung-von-kindern/bewerbung-zulassung/ )
Ergänzungen zur Studiengangsorganisation
Die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang „Bildung und Erziehung von Kindern“ erfolgt lediglich alle zwei Jahre (ungerades Jahr).
Für welche Arbeitsfelder soll Ihr Studium primär qualifizieren?
- Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten): Leitung/Management
- Kita-Sozialarbeit
- Hort/Ganztagsschule
- Fachberatung (z.B. beim Jugendamt oder beim Träger)
- Leitung, Organisation und Verwaltung (z.B. im Jugendamt oder in einer NGO)
Welche staatliche Anerkennung erhalten Ihre AbsolventInnen mit dem Studium?
- staatlich anerkannte/r KindheitspädagogIn
Letzte Aktualisierung
21.06.2024, WiFF übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.